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	<title>Kommentare fuer Besonderes-Kind.de</title>
	<link>http://besonderes-kind.de</link>
	<description>Alleinerziehende mit behinderten Kindern</description>
	<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 06:38:46 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Pflegegeld für behindertes Kind wirkt sich nicht auf den Kindesunterhalt aus von bonnietex</title>
		<link>http://besonderes-kind.de/2009/02/06/pflegegeld-fur-behindertes-kind-wirkt-sich-nicht-auf-den-kindesunterhalt-aus/#comment-12</link>
		<author>bonnietex</author>
		<pubDate>Tue, 05 May 2009 16:28:50 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Marion,
Du schreibst das Pflegegeld wirke sich nicht auf den Kindesunterhalt aus. Aber wirkt es sich denn auf den Betreuungsunterhalt aus? Mein Sohn wird heuer 18 Jahre alt und ist aufgrund einer schweren Erkrankung seit letztem Jahr schwerbehindert (GdB 100 %-Pflegestufe 2). Ich arbeite halbtags und habe zusätzlich noch ein dreij. Mädchen (anderer Vater,bin alleinerz.).Beide Väter weigern sich einen Betreuungsunterh. zu bez. Der Vater meiner 3jährigen ist angebl. nicht leistungsfähig und der andere ist leistungsf., behauptet aber mit dem Pflegegeld wäre alles abgetan. Ich könnte, auch wenn ich die dreijährige nicht hätte, wegen meinem Sohn nicht ganztags arbeiten, da er halbseitengelähmt ist u. viel vergisst wg. seiner Gehirnop., da er halbblind ist, da der Tumor die Sehbahn geschädigt hat, kann er auch keinen Führerschein machen. Sein Vater zahlt ihm zusätzlich 120 Euro zum Kindsunterhalt dazu. Mit dem Pflegeld bezahle ich Betreuung, Taxifahrten. Da bleibt nichts übrig. Könnte also (wenn ich die Tochter nicht hätte) auch nicht ganztags arbeiten, weil ich alles organisieren muss, meinen Sohn zum Arzt fahren, zu seinen Therapien etc. Er ist außerdem durch die halbs.lähmung gehbeh.Meine Frage ist also, ob das Pflegegeld wirklich als Ersatz für ein evtl. Betreuungsunterh. verrechnet wird? Wenn ich ganztags arbeiten könnte, dann würde ich doppelt soviel verdienen und keiner will zahlen. Tolle Väter! Danke für die Hilfe</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marion,<br />
Du schreibst das Pflegegeld wirke sich nicht auf den Kindesunterhalt aus. Aber wirkt es sich denn auf den Betreuungsunterhalt aus? Mein Sohn wird heuer 18 Jahre alt und ist aufgrund einer schweren Erkrankung seit letztem Jahr schwerbehindert (GdB 100 %-Pflegestufe 2). Ich arbeite halbtags und habe zusätzlich noch ein dreij. Mädchen (anderer Vater,bin alleinerz.).Beide Väter weigern sich einen Betreuungsunterh. zu bez. Der Vater meiner 3jährigen ist angebl. nicht leistungsfähig und der andere ist leistungsf., behauptet aber mit dem Pflegegeld wäre alles abgetan. Ich könnte, auch wenn ich die dreijährige nicht hätte, wegen meinem Sohn nicht ganztags arbeiten, da er halbseitengelähmt ist u. viel vergisst wg. seiner Gehirnop., da er halbblind ist, da der Tumor die Sehbahn geschädigt hat, kann er auch keinen Führerschein machen. Sein Vater zahlt ihm zusätzlich 120 Euro zum Kindsunterhalt dazu. Mit dem Pflegeld bezahle ich Betreuung, Taxifahrten. Da bleibt nichts übrig. Könnte also (wenn ich die Tochter nicht hätte) auch nicht ganztags arbeiten, weil ich alles organisieren muss, meinen Sohn zum Arzt fahren, zu seinen Therapien etc. Er ist außerdem durch die halbs.lähmung gehbeh.Meine Frage ist also, ob das Pflegegeld wirklich als Ersatz für ein evtl. Betreuungsunterh. verrechnet wird? Wenn ich ganztags arbeiten könnte, dann würde ich doppelt soviel verdienen und keiner will zahlen. Tolle Väter! Danke für die Hilfe</p>
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